Rückstufung

Rückstufung

von Redaktion
180 Aufrufe

Rückstufung der KFZ Versicherung

Ist ein Schadensfall eingetreten, die KFZ-Versicherung informiert und auch zur Schadensregulierung bereit, da die Voraussetzungen erfüllt sind, dann freut es den Versicherten erst einmal, den Schaden nicht alleine tragen zu müssen. Aber dieses wird sich im kommenden Jahr dann in der Beitraghöhe bemerkbar machen.

Die Einteilung der Versicherten in die Schadenfreiheitsklassen ist dafür gedacht, das Risiko zu ermitteln, wie häufig es zu einer Schadensregulierung durch die Versicherung gekommen ist. In der Haftpflichtversicherung und auch in der Vollkaskoversicherung wird dieses angewendet. Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie lange der Versicherungsnehmer ohne eine Regulierung durch die Versicherung am Verkehrsleben teilgenommen hat. Sollte aber ein Schadensfall eingetreten sein, dann wird dieses auch dementsprechend dazu führen, dass eine Rückstufung in der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse vorgenommen wird. Diese wird allerdings erst in dem kommenden Versicherungsjahr zu tragen kommen und der Versicherungsnehmer muss dann mit höheren Beitragszahlungen rechnen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dieser Rückstufung zu umgehen, wenn der Versicherungsnehmer sich im Laufe des Jahres noch dazu entscheidet, den Schaden doch selber zu tragen. Dieses kann er der Versicherung dann mitteilen und das Geld für den Schaden an diese auch zahlen. So wird der Fall aus den Versicherungsakten gelöscht und es kann auch im kommenden Jahr die bessere Schadenfreiheitsklasse genutzt werden. Diese Variante ist ein Rechenbeispiel, welches dann berechnet werden sollte, wenn die Versicherungsgesellschaft die neue Beitragsmitteilung für das kommende Jahr versendet hat. Hier sind dann die Mehrkosten ersichtlich, die gegen die Kosten für den Schaden aufgerechnet werden müssen. Gerade bei sehr geringen Schadenssummen kann dieses eine gute Möglichkeit sein, die höheren Versicherungsbeiträge zu umgehen.

Auch Lesenswert