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Verkehrsrechtsschutz

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von Redaktion
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Über die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Wenn aus einem Vorfall im Straßenverkehr ein Rechtsstreit entsteht, dann kann dieses ohne eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung sehr schnell teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung ist dafür gedacht, dass sie in diesem Fall die anfallenden Kosten für einen Anwalt und das Gerichtsverfahren übernimmt. Schon bevor ein Rechtsstreit einsetzt, kann die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Beratung übernehmen, um in einem außergerichtlichen Streit das Problem klären zu können. Auch die Abwehr von Ansprüchen ist bei der Rechtsschutzversicherung im Leistungskatalog enthalten, wenn dieses nicht über die Haftpflichtversicherung schon geschehen ist.

Da es in allen Rechtsbereichen eine andere Versicherung gibt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders für die Menschen sehr wichtig, die den Straßenverkehr regelmäßig nutzen, wie die Fahrzeugbesitzer. Geschieht ein Unfall, dann kann nur über die Verkehrsrechtsschutzversicherung dieses auch rechtlich vertreten werden können und die Kosten hier nicht vom Fahrzeugführer getragen werden müssen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in einem Kombinationspaket, welches die Gesellschaften anbieten schon eingeschlossen sein, kann aber auch separat abgeschlossen werden. Der Einschluss in ein Kombipaket kann den Vorteil einer günstigeren Absicherung bringen, hingegen kann es passieren, dass nicht alle Risiken auch bei jeder Person vorliegen, die den Sinn dieser Kombination voraussetzen. Die Beitragshöhe setzt sich somit immer aus den eingeschlossenen Deckungsleistungen zusammen. Auch das Risiko des Versicherten spielt eine große Rolle, so sind die Versicherungen, die nicht nur eine Person absichern, teurer, als die Single Versicherung.

Auch beachtet werden muss, dass es bei vielen Versicherungsgesellschaften vorgesehen ist, eine Wartezeit zu durchlaufen, bevor eine Leistung auch genutzt werden kann. So sind in der Regel die ersten drei Monate des Versicherungsschutzes als die Wartezeit anzusehen, in der keine Ansprüche durch die Versicherung beglichen werden können.

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