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von Redaktion
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Autoversicherung wechseln – Auf was muss geachtet werden ?

Es gibt immer noch einen Preiskampf unter den Anbietern von Autoversicherungen, aber einige Gesellschaften warnen schon, dass ein Ende der Abwärtsspirale erreicht sein könnte. Auch ein Anheben von Preisen bei der einen oder anderen Autoversicherung ist nicht mehr auszuschließen. Daher sollten Sie als Fahrzeughalter ständig die Angebote auf dem Kfz-Versicherungsmarkt vergleichen.

Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung

Viele Kfz-Versicherungen enden mit dem Kalenderjahr, weshalb der Kündigungsstichtag stets der 30. November ist. Einige Versicherungsgesellschaften haben aber inzwischen auch bei der Autoversicherung auf eine unterjährige Laufzeit umgestellt. Das bedeutet: Sie können mit Monatsfrist zum Ende des Monats kündigen, der dem Monat Ihres Vertragsbeginns folgt. Sollten Sie also im Mai eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie diese zum 30. Juni kündigen. Allerdings laufen einige der Policen grundsätzlich zunächst zwei Jahre, ein Jahr beträgt stets die Mindestlaufzeit. Wenn Sie eine Autoversicherung nicht pünktlich kündigen, verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.

Sie können jede Kfz-Versicherung zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, darüber hinaus bei außerordentlichen Tariferhöhungen mit Monatsfrist ab Zugang des Schreibens über die Erhöhung, beim Wechsel oder der Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges fristlos sowie nach einem regulierten Schaden mit Monatsfrist. Wenn Sie kündigen sollten, geben Sie Ihr Kennzeichen und Ihre Versicherungsnummer an und nutzen Sie am besten ein Einschreiben mit Rückschein.
Bei einem Wechsel der Versicherung setzen sich Ihr alter und Ihr neuer Versicherer miteinander in Verbindung und tauschen Ihre Daten aus, vor allem die Schadenfreiheitsklasse. Die Versicherung schickt die Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle, Sie erhalten sie unabhängig davon per Post, müssen sich aber um nichts kümmern. Bei der Neuanschaffung eines Fahrzeuges, wenn Sie zuvor nicht versichert waren, weil Sie kein Fahrzeug gehalten haben, müssen Sie die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Anbietervergleich bei der Autoversicherung

Vor jedem Wechsel der Autoversicherung steht der Anbietervergleich. Eigentlich ist dieser über einen Online-Rechner einfach, wenn Sie nur sorgfältig die richtigen Angaben machen und sich über Ihre Wünsche im Klaren sind. Prinzipiell wird ein Tarif für die Kfz-Versicherung nach harten und weichen Tarifmerkmalen berechnet. Die harten Tarifmerkmale sind die Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklasse. Diese ergeben sich aus Ihrem Wohnort (Kennzeichen), Ihrem Kfz-Typ, den Sie mit einer Komfortsuche oder über die Fahrzeugidentifikationsnummer aus der Zulassung eingeben können, und der Schadenfreiheitsklasse, die in Ihrer letzten Versicherung steht oder über die Sie nach einem Schaden eine Mitteilung Ihrer Gesellschaft erhalten haben. Viele Autofahrer kennen ihre Schadenfreiheitsklasse nicht, aus diesem Grund wird sie zwischen den Gesellschaften erfragt (die neue Versicherung fragt die alte).

Weitere Tarifmerkmale sind die sogenannten weichen Merkmale wie das Alter des Fahrers, sein Geschlecht, die Nutzung und der Abstellort des Fahrzeugs, die jährlich gefahrenen Kilometer, die Mitnutzung des Fahrzeugs durch andere Personen, die Mitgliedschaft in einem Automobilklub, Inhaberschaft einer Bahncard und auch Punkte in Flensburg. Hier können Sie nur sorgfältig und wahrheitsgemäß Auskunft geben. Wahlmöglichkeiten gibt es bei der Höhe einer Deckungssumme für Schäden und auch einer Selbstbeteiligung für Voll- oder Teilkaskoversicherung sowie der Wahl von Zusatzoptionen wie einer Mallorcapolice oder einem Rabattretter. Damit sind zusätzliche Ersparnisse möglich. Auch Sonderrabatte gewähren einige Versicherungsgesellschaften für wechselwillige Neukunden, diese gelten natürlich nur im ersten Jahr der Laufzeit.

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